Alles wird bewertet, Lehrer, Krankenhäuser, Ärzte, Profs, nur an Anwälte und Richter traut man sich noch nicht so richtig ran. Böse Zungen behaupten, dass Bewertungsportale sofort verboten würden, wenn es das erste Richterbewertungsportal gäbe. Mal sehen, wenn der BGH die Lehrerbewertung billigt, wird dies dann wohl zu einer Explosion bei Bewertungsportalen führen.
Jetzt gibt es auch ein von den Medien wohlwollend bewertetes Arbeitgeberbewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer ihr Unternehmen bewerten können. Es heißt Kununu. Nanunana, denkt man, was für ein Name. Kununu ist Suaheli und bedeutet „unbeschriebenes Blatt“. Das Unternehmen unbeschriebene Blätter bleiben, wollen die Betreiber ändern, auch wenn sicher nie alle Arbeitgeber bewertet werden können. In Deutschland sind es aber schon mehr als 6000 Unternehmen in mehr als 12000 Bewertungen, die man auf Kununu finden kann. Für die Unternehmen ist das anonyme Feedback ein wichtiger Indikation für Verbesserungspotentiale und Problemzonen. Kununu ist professionell gemacht und bietet eine Vielzahl sinnvoller Funktionen und die Möglichkeit, zur Individualisierung („MeinKununu“). Also nichts wie ran: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Note!
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte