Unser vor einiger Zeit angekündigter Abfindungsrechner ist jetzt in einer beta-Version online. Mit dem Berechnungsprogramm läßt sich die voraussichtliche Abfindungshöhe ermitteln. Der Abfindungsrechner leistet bei einer betriebsbedingten Kündigung gute Dienste und beruht auf den Erfahrungen aus tausenden von geführten Kündigungsschutzverfahren sowie Studien der Böckler-Stiftung bzw. des WWI und verschiedener Hochschulstudien. Er berücksichtigt die typische Situation des Arbeitnehmers mit Kündigungsschutz ebenso wie Kündigung im Kleinunternehmen und mit besonderer Kündigungsschutz.
Das ist aber nur ein Teil der innovativen Tools rund um die Kündigung:Mit unserer Hilfe (Kündigungsschreibengenerator) schaffen Sie es mit links, ein rechtssicheres Kündigungsschreiben (Stand 2010!) anzufertigen. Einfach eingeben, ausdrucken und fertig.
Berechnen Sie mit unserem Kündigungsfristenrechner Ihre Kündigungsfrist rechtssicher, der das EuGH Urteil schon berücksichtigt!
>>> zur Berechnung der Abfindungshöhe (Abfindungsrechner)
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Ihr Rechtsanwalt bei Kündigung im Rheinland (Köln/Bonn)