berichtet die Süddeutsche Zeitung. Innerhalb eines Jahren schafften drei Krematoriumsmitarbeiter der Stadt Hof in 600 Fällen mehr als 10 kg Zahngold im Wert von 50000 Euro beiseite. Die Kündigung dürfte wohl als verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, man einigte sich vor dem Arbeitsgericht. Strafrechtlich ging´s glimpflicher aus: Nicht alles, was unanständig ist, sei auch strafbar, meinte der zuständige Strafrichter. „Hätten wir vorher von der Entscheidung des Amtsgerichts gewusst“, sagt eine Anwältin laut SZ, „hätte man sicher härter verhandelt.“ Na, wozu nimmt man sich denn einen Anwalt …

In Nürnberg wird in einem vergleichbaren Fall ermittelt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

1 Kommentar

  1. RA Willmann
    4. September 2007 13:29

    Na dann erklärt sich ja, weshalb nach ARD ein Run junger Auszubildender auf den Beruf des Bestatters eingesetzt haben soll. Krisensicher ist der Beruf aufgrund der Überalterung ja ohnehin schon.