In dem Arzthaftungsprozess vor dem Oberlandesgericht München einigten sich nun die Eltern des Kindes, das durch ärztliche Kunstfehler schwerstbehindert zur Welt kam, berichtet der bayerische Merkur.
Die Nabelschnur hatte sich fest um den Hals des Säuglings gewickelt, als er 1997 per Kaiserschnitt zur Welt kam. Klinisch tot, musste er reanimiert werden. Das Gehirn trug irreversible Schäden davon. Von den 952 000 Euro entfallen 410 000 Euro auf Schmerzensgeld, knapp 200 000 Euro sollen für den Verdienstausfall entschädigen, weil das Kind nie arbeiten kann. Für die bisherige Pflege sind rund 94 000 Euro veranschlagt, für die zukünftige Unterstützung 252 000 Euro.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwälte Felser