Vor der Transfergesellschaft sollte man sich als Arbeitnehmer in acht nehmen. Warum, kann man hier (dank Kölner Stadtanzeiger) schön nachlesen. Bei der TMD Friction, einem Automobilzulieferer, fühlen sich die Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft gewechselt sind, veräppelt. Während das insolvente Unternehmen wieder Vollgas gibt und deshalb Leiharbeitnehmer (Randstadt) und 20 Mitarbeiter aus der Transfergesellschaft (PEAG) einsetzt (nicht nach Sozialauswahlkriterien), schauen die anderen Arbeitnehmer aus der Transfergesellschaft in die Röhre und fühlen sich ausgebremst. Wer einmal den dreiseitigen Vertrag – einen Aufhebungsvertrag – unterschrieben hat, ist ohne jeden Rechtsanspruch ausgeschieden. Die Transfergesellschaft wird deshalb, gerne in Verbindung mit einem Interessenausgleich mit Namensliste, missbraucht, um ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit bequem loszuwerden. Allenfalls in den engen Grenzen des Wiedereinstellungsanspruchs, den die Rechtsprechung auch bei einem Aufhebungsvertrag anerkennt, kann ein nach der Unterschrift unter den dreiseitigen Arbeitnehmer versuchen, sich wieder in das Unternehmen einzuklagen, wenn sich die Unternehmenslage plötzlich verbessert.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte