Unser AufhebungsvertragsCheck ist nicht nur das Original (seit 1997 über Internet) und kein Nachahmer-, d.h. „Me too“ Produkt, sondern auch immer noch besonders individuell und keine „Fertig-Pizza“. In jedem AufhebungsvertragsCheck steckt nicht nur die Rechtssicherheit, das die neuste Rechtsprechung und Gesetzeslage berücksichtigt wird, sondern auch die Erfahrung von Rechtsanwalt Felser aus vielen anwaltlichen Begleitungen von Trennungen, die mit einem Aufhebungsvertrag endeten.
Günstiger Preis, bequeme Beauftragung
Natürlich könnten Sie Rechtsanwalt Felser auch zur Beratung aufsuchen, eine Telefonberatung vereinbaren oder einen Beratungstermin per Skype ausmachen. Bequemer geht es mit dem AufhebungsvertragsCheck, skypen oder telefonieren bei Nachfragen kann man dann immer noch.
Zum Auftragsformular
Nachdem Sie das Auftragsformular heruntergeladen und aufmerksam gelesen haben, können Sie uns mandatieren, in dem Sie das Auftragsformular faxen, mailen oder schicken.
>>> AufhebungsvertragsCheck_2015 <<<
Sie können Rechtsanwalt Felser per Mail über die Kanzleiadresse bundesweit beauftragen, ihren Aufhebungsvertrag zu prüfen. In der Regel erhalten Sie dann binnen 24h (an Arbeitstagen) eine schriftliche Bewertung ihres individuellen Aufhebungsvertrages mit Warnung vor Fallstricken und Tipps für Verbesserungen oder Nachverhandlungen.
Der AufhebungsvertragsCheck ist mit einem Pauschalpreis von 199 Euro incl. Mwst. günstiger als eine anwaltliche Erstberatung. Zum gleichen Preis können Sie übrigens ihren neuen Arbeitsvertrag von uns checken lassen. Wir prüfen auch ihr Arbeitszeugnis auf Wunsch, zusätzlich durch einen erfahrenen Personalchef auf Geheimcode.
Check durch ausgewiesene Experten
Nicht jeder Anwalt ist wirklich forensisch aktiv. Nicht jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Rechtsanwalt Felser verfügt über Erfahrungen aus hunderten von AufhebungsvertragsChecks und noch mehr Mandaten von Mandanten, die er bei Aufhebungsverträgen beriet und begleitet hat.
Rechtsanwalt Felser wurde von Ver.di beauftragt, das Merkblatt „Aufhebungsvertrag“ (im Internet leider nicht mehr verfügbar) zu erstellen.
In dem erfolgreichen und häufig empfohlenen Ratgeber „Kündigung – was tun?“ ist er u.a. für das Kapitel zum Aufhebungsvertrag zuständig.
Rechtsanwalt Felser ist Inhaber und Chefredakteur des großen Portals zum Aufhebungsvertrag auf „Aufhebungsvertrag.de“.
Interviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema Aufhebungsvertrag
Süddeutsche Zeitung vom 26.04.2012
Bloß nichts überstürzen – Wie man endlich den passenden Arbeitgeber findet
mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser
Karriere Journal Monster.de vom 28.05.2008
Ratgeber Kündigung: Aufhebungsvertrag
Nicht vorschnell annehmen
mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser
Geld Idee Heft 6/2007
Aufhebungsvertrag: Sanfte Trennung
Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
leider nicht online
Netzeitung vom 27.10.2006
Aufhebungsvertrag nicht übereilt unterschreiben
Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
Karriere/ Handelsblatt vom 27.10.2006 (Heft November 2006)
Nicht voreilig Aufhebungsvertrag unterschreiben
Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
Capital vom 11.01.2006
Aufhebungsvertrag: Bitterer Abgang.
mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser
Focus Money vom 14.08.2003
Aufhebungsverträge: Probates Mittel
von Melanie Rübartsch
mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser
VDI nachrichten August 2001
Aufhebungsverträge: Ein seriöses Verhandlungsergebnis nutzt Arbeitgebern und Arbeitnehmern – Wenn sich die Firma vom Mitarbeiter trennen will
Aufhebungsverträge haben wieder Konjunktur. Doch Vorsicht: Verborgene Fallstricke können sich zum Nachteil der Arbeitnehmer auswirken.
Von M. ROTHENBERG mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser