RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Scheinselbstständigkeit ist für den (Schein-)Auftraggeber eine teure Sache, die nicht selten in der Insolvenz endet. Jedenfalls sind fünf- bis sechsstellige Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund bei Scheinselbstständigkeit eher die Regel als die Ausnahme. Festgestellt wird die Scheinselbstständigkeit meist bei einer Betriebsprüfung, was den zusätzlichen Nachteil mit sich bringt, dass die Forderung der DRV sofort fällig …
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Betriebsratsarbeit hat Vorrang. Betriebsratsarbeit geht vor. Das hört man als Betriebsratsmitglied oder Betriebsratsvorsitzende/r oft, nicht nur auf Betriebsratsschulungen. Aber stimmt es auch wirklich, dass Betriebsratsarbeit immer Vorrang hat, also der arbeitsvertraglich geschuldeten normalen Arbeit vorgeht? Die Frage korrekt zu beantworten ist wichtig, weil das Betriebsratsmitlied eine Abmahnung riskiert, zB wenn es an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, …
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Eine bestimmte Mindest-Körpergröße darf im höheren Dienst der Bundespolizei nicht zur Voraussetzung für eine Einstellung gemacht werden, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 26. März 2015. Die Nichtberücksichtigung „kleinerer“ Bewerber stellt eine unzulässige Diskriminierung von Frauen dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. Die Klägerin hatte sich als Volljuristin mit beiden juristischen Staatsexamina im …
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Veröffentlicht am: 3. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): AGG, Beamtin, Bundespolizei, Diskriminierung, Einstellung, Frau, Geschlecht, Körpergröße, LAG Köln, Mindestgröße, VG Schleswig-Holstein
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.04.2015 entschieden, dass die Altersgrenze für Beamte (auch für Lehrer) in NRW verfassungswidrig ist. Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhalte keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen für die Einstellung von Beamten. Die in der Laufbahnverordnung vom 30. Juni 2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze hält das Bundesverfassungsgericht daher mit Art. 33 Abs. …
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Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstreckt sich nach § 109 GewO auf Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers und gibt Auskunft über Dauer und Art der Beschäftigung. Immer wieder wird vor Arbeitsgerichten darüber gestritten, dass der Arbeitgeber, insbesondere bei guten und sehr guten Beurteilungen, dem Arbeitnehmer für bisherige Tätigkeit danken und für die Zukunft des …
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