RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die bekannten Webseiten von Juracity – Recht für Alle! zum Thema „Kündigung“ (Kuendigung.de), „Arbeitsvertrag“ (Arbeitsvertrag.de), „Aufhebungsvertrag“ (Aufhebungsvertrag.de), „Arbeitsgericht“ (Arbeitsgericht.de) und viele andere sind wieder online und werden bald in überarbeitetem Layout erscheinen. Die Themenportale widmen sich überwiegend arbeitsrechtlichen Themen und sind anders als andere Portale auf ein bestimmtes Thema fokussiert. Schließlich interessieren sich Besucher mit …
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Auch unsere Anwälte und Mitarbeiter genießen nach einem anstrengenden Jahresschluß zwischen Weihnachten 2014 und Neujahr 2015 einige Tage Urlaub. Mails an die Anwälte und Mitarbeiter sowie Mitteilungen auf unseren Telefon-Mailboxen können daher erst im neuen Jahr beantwortet werden. Trotzdem können Sie uns in dringenden Fällen per Mail über unsere allgemeine Kanzleimailadresse (die sie hier finden) …
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Veröffentlicht am: 30. Dezember, 2014 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): 2014, 2015, Anwalt, Brühl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte, Kanzlei, Köln, Öffnungszeiten
Weihnachtspräsente können zur Kündigung führen Weihnachten naht und damit die üblichen Kärtchen, die manchmal mit einem kleinen Weinpräsent oder leckeren belgischen Pralinen veredelt sind. Manch einer misst seine wahre Bedeutung für Unternehmen und Dienststelle nicht an den Fenstersprossen oder der Dienstwagenkategorie, sondern an Zahl und Qualität der Weinkartons, die die Abende in den Weihnachtsferien erwärmen …
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Mindestlohn (Mindestentgelt) in der Pflege auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. November 2014 – Aktenzeichen 5 AZR 1101/12 entschieden, dass das in der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbv) verbindlich festgeschriebene Mindestentgelt (Mindestlohn) nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist. Lediglich …
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Rechtsanwalt Felser kommentiert in der aktuellen Ausgabe der Legal Tribune Online, die auch über die meisten sozialen Medien verbreitete wird (Facebook, Twitter & Co.) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2014 zur Durchschnittsnote beim Arbeitszeugnis. Geklagt hatte eine Zahnarzthelferin, die Mitte 2011 mit der Schulnote drei („zu unserer vollen Zufriedenheit“) im Arbeitszeugnis bewertet wurde, aber der …
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