RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Interviews 2015 Seit 1995 haben Anwälte unserer Kanzlei mehr als tausend Interviews als Rechtsexperten gegeben oder selbst Redaktionsbeiträge verfasst. Seit einigen Jahren ist Rechtsanwalt Felser regelmäßig im WDR live zu hören oder im WDR Fernsehen (daheim und unterwegs) oder der ARD (Mittagsmagazin, Markt, Morgenmagazin) zu sehen. Interviews 2015: Im letzten Jahr gaben Anwälte und Mitarbeiter …
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Für 2016 wünscht Ihnen das Team von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte alles Gute, viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit. Das neue Jahr bringt neben den durch gute Vorsätze bedingten Veränderungen auch Änderungen in den Rahmenbedingungen, auf die Sie leider keinen Einfluss haben. Krankenkassenbeiträge steigen So steigen die Krankenkassenbeiträge auf durchschnittlich 15,7 Prozent. Die einzelnen …
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Der September 2015 startete mit zahlreichen Interviews unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters Michael Fengler zu den Verfahren um das Versammlungsverbot in Heidenau, gegen das wir mit einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich vorgegangen sind. Daniel Schlipf von EinsLive führte mit Rechtsanwalt Felser ein Interview zur Frage, wann ein Verhalten strafbar ist oder nur eine Ordnungswidrigkeit droht. Unter …
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Wer bei der Deutschen Telekom Kundenservice DTKS im „Callcenter“arbeitet, sollte die für ihn geltenden Tarifverträge und Arbeitsbedingungen kennen. Die Deutsche Telekom Kundenservice GmbH unterhält bundesweit zahlreiche Servicecenter, in denen relativ gute Arbeitsbedingungen herrschen. Das liegt daran, dass über 75 % der Belegschaft gewerkschaftlich organisiert sind und dass im Callcenter Tarifverträge die Arbeitsbedingungen regeln. Die Telekom …
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Der wissenschaftliche Mitarbeiter und Jurastudent Michael Fengler, der seit einigen Jahren Rechtsanwalt Michael Felser (die Ähnlichkeit der Namen ist rein zufällig und nicht beabsichtigt) vor allem im Öffentlichen Dienstrecht und Verwaltungsrecht unterstützt und dadadurch sein Stipendium aufbessert, hat mit einem Widerspruch und einem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden am Freitag, den 28.8.2015 gegen das Versammlungsverbot …
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Veröffentlicht am: 3. September, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Allgemeinverfügung, Bundesverfassungsgericht, BVerfG, einstweilige Anordnung, Fengler, Heidenau, Sächsisches OVG, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot, VG Dresden