Äpfel und Birnen – Personalrat muss kostengünstigere (aber kürzere) Schulung der Verwaltung besuchen
wenn es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 14.11.2005 Aktenzeichen 8 Bf 241/05.PVL) ginge und es geht in der Hansestadt ja nach dessen Ansichten. Das OVG ist der Meinung, dass ein Personalrat bei seinem Schulungsbedarf an Grundschulungen auf verwaltungsinterne Schulungsangebote verwiesen werden kann, wenn diese kostengünstiger sind. Im Rechtsstreit ging es um Kosten von …
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Veröffentlicht am: 7. Oktober, 2006 von RA Felser
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