ist eines der Suchworte, mit denen Besucher via Google auf unsere Seiten gelangen. Dieses Suchwort findet man auf unseren Internetseiten bisher nicht, denn es gibt den Fachanwalt für Beamtenrecht bis dato nicht (die Liste der aktuellen existierenden Fachanwaltschaften (Stand 1/2007) finden Sie hier). Offenbar zeigt Google uns in der Ergebnisliste, weil wir mehrere Fachanwälte in der Kanzlei führen und die Internetseite www.beamtenrecht.de betreiben. Die Kombination der Begriffe “Fachanwalt” und “Beamtenrecht” führt so dazu, dass wir bei einer Suchanfragen nach dem nicht existenten “Fachanwalt für Beamtenrecht” angezeigt werden.
Die Suchen zeigen aber, wonach der potentielle Mandant im Beamtenrecht sucht. Nicht so wie die Fachanwaltschaften durch die Anwaltsschaft selbst strukturiert sind. Das Beamtenrecht gehört zum “Können” des “Fachanwaltes für Verwaltungsrecht”, der aber auch Baurecht, Gewerberecht u.a. Gebiete des Verwaltungsrechts beherrschen soll. Das macht ihn im Prinzip zum “Allgemeinanwalt” des Verwaltungsrechts, denn die wenigsten Verwaltungsrechtler tummeln sich im gesamten Verwaltungsrecht. Vielmehr spezialisieren sich die Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Boutiquen wie Lenz und Johlen in Köln weiter und betreuen einzelne Gebiete aus dem grossen Feld des Verwaltungsrechts. Es wäre sicher sinnvoll, den “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” aufzuspalten und u.a. den “Fachanwalt für Beamtenrecht” zuzulassen, denn der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist genauso unsinnig wie der “Fachanwalt für Zivilrecht”, den es – der Satzungsversammlung sei Dank – nicht gibt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte