Eine Arbeitnehmerin, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorliegens einer Schwangerschaft nicht verlängert wird, hat Anspruch auf Schadensersatz wegen den entgangenem Verdienst. Sie kann ausserdem eine angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangen, entschied das Arbeitsgericht in Mainz. Die Arbeitnehmerin konnte durch Vernehmung ihrer Mutter nachweisen, dass der Betriebsleiter ihr telefonisch gesagt habe, das Arbeitsverhältnis werde wegen der Schwangerschaft nicht verlängert.

Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 02.09.2008 Aktenzeichen 3 Ca 1133/08

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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