Schlimm ist es, wenn der Betrieb in die Insolvenz gehen muss. Und Betriebsräte sind doppelt betroffen, denn sie sind eben auch Arbeitnehmer dieses Betriebs. Viele Insolvenzverwalter ignorieren, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch in der Insolvenz gilt. Der Insolvenzverwalter ist keinesfalls Fürsprecher der Mitarbeiter; es geht ihm vielmehr meist nur darum, die Mitarbeiter und natürlich den Betriebsrat einfach loszuwerden. Und dann stehen viele Betriebsräte ziemlich alleine und ratlos da. Für die Beratung stehen jedoch entsprechend qualizierte Anwälte zur Verfügung.
Denn auch in Fällen einer insolvenzbedingten Betriebsschließung oder – änderung ist der Interessenausgleich und ein Sozialplan durchzuführen. Ein gut beratender und vertretener Betriebsrat kann in diesen Fällen noch einiges für die Mitarbeiter herausholen. Denn von sich aus wird der Insolvenzverwalter selten spendabel sein.
Wichtig ist es, frühzeitig beraten und informiert zu sein. Denn je früher der Insolvenzverwalter merkt, dass er auf einen informierten und kompetenden Betriebsrat trifft, desto besser. Die Kooperationswilligkeit des Insolvenzverwalters wird entsprechend gestärkt; und dies im Sinne der Mitarbeiter.
Wir unterstützen und beraten den Betriebsrat in dieser Situation. Auch für die Belegschaft stellen sich viele Fragen, etwa nach Kündigungsschutz, Gehaltszahlungen, Rente, Arbeitslosengeld, die zu beantworten sind. Auch diesbezüglich sollte der Betriebsrat kompetent beraten sein.
Mehr zum Interessenausgleich und Sozialplan finden Sie hier. Und hier finden Sie auch Informationen zur Kündigung und zur Kündigungsschutzklage.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht