Im Newsletter des Journalistennetzwerks Biallo.de vom 24.05.2007 wird Rechtsanwalt Felser zum Urteil des LAG München zitiert, mit dem das bayerische Gericht den Arbeitnehmerschutz bei der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung verbessert (Juracity berichtete). Häufig liegen der Versicherung gezillmerte Tarife zugrunde, bei denen erst mal der Versicherungsmakler sein Geld bekommt und die anderen Abschlusskosten abgerechnet werden. Die Folge ist in den ersten Jahren ein Rückkaufswert, der niedriger ist als das eingezahlte Gehalt. Bei einem Jobwechsel ohne Übernahme der Versicherung kann das sehr ärgerlich werden. Das LAG München hatte geurteilt, der Arbeitgeber müsse dafür gerade stehen, dass mindestens das eingezahlte Entgelt auch wieder ausgezahlt würde.

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