Die Versicherungsbranche jubelt, Juris titelt: „Entgegen dem Urteil des LAG München vom 15.03.2007 ( 4 Sa 1152/06, Juracity hatte berichtet) führt die Verwendung gezillmerter Tarife im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht zu deren Unwirksamkeit.“ Grundlage des Orientierungssatzes ist die Entscheidung des Arbeitsgericht Siegburg vom 27.02.2008 Aktenzeichen 2 Ca 2831/07. Der Jubel der Branche könnte etwas voreilig sein. Der Verfasser verwechselt schon Berufung und Revision („Dies habe „große Bedeutung für die Praxis“, auch wenn das Urteil wegen der eingelegten Revision derzeit noch nicht rechtskräftig sei.“). Wie ein Kommentar eines Lesers zeigt, der das Urteil gelesen zu haben scheint, ist das Urteil auch nicht einschlägig, denn es nimmt ausdrücklich zum Schadensersatzanspruch mangels Sachvortrag des Klägers – wie man bei Juris nachlesen kann – keine Stellung.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte