War falsch und bleibt falsch, das ergab gestern der dritte Verhandlungstermin von ehemaligen Mitarbeitern der Agfa Gevaert, die per Betriebsübergang in die – inzwischen insolvente – Agfa Photo GmbH „abgeschoben“ wurden. Dabei informierte Agfa allerdings die Arbeitnehmer mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungsschreiben unvollständig, was dazu führt, dass diese – grundsätzlich unbefristet – Widerspruch gegen den Betriebsübergang erheben konnten. Folge: Agfa Gevaert hat alle Mitarbeiter wieder und muss nachzahlen. Einige Kläger verloren allerdings wegen der Verwirkung ihres Rechts zum Widerspruch – aus besonderen Umständen. Freuen kann sich der Insolvenzverwalter von Agfa Photo, Dr. Ringstmeier. Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Unterrichtungsschreiben bei Agfa Photo entlasten die Masse, die zu verteilen ist. Der Vorsitzende des Senats glaubt übrigens nicht an den Erfolg einer Restitutionsklage, die Agfa erhoben hat.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte