Musterbetriebsvereinbarung Kurzarbeit

Musterbetriebsvereinbarung Kurzarbeit

Ich habe oft davor gewarnt (zB in der AiB Plus 3/07), im Internet gefundene oder von einem anderen Betriebsrat erhaltene Betriebsvereinbarungen in Verhandlungen als Forderung einzuführen. Das gilt auch für eine Betriebsvereinbarung zum Thema „Kurzarbeit“.

Betriebsvereinbarungen zu Kurzarbeit sind Verhandlungsergebnisse

Schliesslich handelt es sich bei vielen Vorlagen um das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und nicht um den Beginn, also die Forderung. Das Ergebnis bleibt als Kompromiß zwangsläufig hinter der Ausgangsforderung zurück.

Muster nur als Checkliste und Arbeitsgrundlage

Als Checkliste, Ideengrube und Arbeitsgrundlage lassen sich Muster für eine Betriebsvereinbarung allerdings auch bei Kurzarbeit gut nutzen.

Eine gute, ausführliche Vorlage einer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit (leider funktioniert der Link nicht mehr, wir stellen morgen eine eigene Mustervereinbarung hier ein) hat Verdi – mit wertvollen Informationen für Betriebsrat und Personalrat – ins Internet gestellt. Mit Vorlage als Worddatei. Mit Checkliste. Damit lässt sich schon mal arbeiten.

Die Böckler-Stiftung hat ebenfalls eine gute Fundgrube für Betriebvereinbarungen zum Thema Kurzarbeit ins Netz gestellt (mit Formulierungen aus allen Branchen).

Betriebsratsschulung zum Thema Kurzarbeit

Jeder Betriebsrat kann eine Musterbetriebsvereinbarung Kurzarbeit nutzen, um bei der Einführung mitzubestimmen. Vorher sollte sich der Betriebsrat aber ausgiebig mit den Voraussetzungen von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld befasst haben, ggf. in einer ein bis zeitägigen Kurzschulung, ggf. auch Inhouseschulung.

Dossier Kurzarbeit vom Bund-Verlag

Ansonsten kann ich nur jedem Betriebsrat empfehlen, das alternativlose Dossier Kurzarbeit aus dem Hause Bund-Verlag anzuschaffen. Dort finden sich zwei Betriebsvereinbarungen zum Thema „Kurzarbeit“ und eine Checkliste. Die Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Betriebsverfassungsgesetz dürfte sich – mit Rücksicht auf das Initiativrecht des Betriebsrats auch ohne konkreten Antrag des Arbeitgebers auf Kurzarbeit – nicht bestreiten lassen.

Tipps zu Musterbetriebsvereinbarungen

Weitere Info: AiB Plus „Nachgefragt“ 3/2007: „Vorlagen für Betriebsvereinbarungen aus dem Internet“

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Zum Autor

Rechtsanwalt Felser war während seines Studiums mehrere Jahre Betriebsratsmitglied und Betriebsratsvorsitzender und als Referendar Personalratsvorsitzender und Bezirkspersonalratsvorsitzender. Er kennt daher die praktischen Probleme der Umsetzung aus eigener Erfahrung und hat hunderte Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bundesweit geschult, beraten und vertreten. Als Autor hat er zahlreiche Beiträge in der AiB geschrieben, ein Handbuch für Betriebsräte. Ferner ist er oft als Arbeitsrechtsexperte und Studiogast im TV zu sehen und Radio zu hören.

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