Eigentlich gehe ich ja lieber zu Burger King, wenn ich schon mal dem inneren Schweinehund erliege. Meine zeitweilige Schwäche kann man generell oder im Hinblick auf die konkrete Wahl sicher diskutieren. Neuerdings gibt es aber einen weiteren Grund, kein Fast Food mehr zu sich zu nehmen. Denn Burger King reiht sich ein in die Liste der Unternehmen, die Betriebsratsgründungen verhindern (s. ein Bericht der NGG), obwohl das strafbar ist (§ 119 BetrVG), wir berichteten. Von Mc Donalds war bereits bekannt, dass diese etwas gegen die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten haben, dort scheinen sich Betriebsräte allerdings langsam zu etablieren. Nun also auch Burger King. Die gesamte Lebensmittelbranche scheint ein Problem damit zu haben, dass die Arbeitnehmer sich beteiligen, wie die aktuellen Vorfälle z.B. bei Lidl zeigen. An den Margen kann es nicht liegen. Zwar führt die Branche regelmässig klagen, aber bei den Listen von Forbes und Manager Magazin (die 100 Reichsten …) besetzte ausgerechnet die Lebensmitteltycoone die ersten Plätze. Sicher wegen des scharfen Wettbewerbs …
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte