und Kampf gegen Lohndumping, denn das vom DGB initiierte Volksbegehren für einen Mindestlohn ist auf dem besten Wege, erfolgreich zu werden. Zwar löst der Start des Begehrens die üblichen Reflexe bei den Verbandsvertretern aus, die versuchen, das in der bayerischen Bevölkerung populäre Begehren zum Mindestlohn mit Hilfe der Gerichte noch zu stoppen.
Aber selbst die unverdächtige Bayerische Staatszeitung schrieb: „Die nächste Hürde ist das bayerische Innenministerium. Das muss prüfen, ob das Volksbegehren einem Gesetz zuwiderläuft. Wenn Bayerns Juristen nicht schlauer sind als die im Berliner Wirtschaftsministerium – dort hat man nämlich trotz eifrigen Suchens bisher nichts Widersprechendes gefunden-, ist das DGB-Projekt einen Schritt weiter. Nun ist der bayerische Verfassungsgerichtshof an der Reihe. Der könnte das Begehren stoppen, wenn es einem Bundesgesetz zuwider laufen würde.“
Markus Möstl, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, wie der Name schon andeutet, ein echter Bayer, erwartet, dass der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulässt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte