12 Rechtsirrtümer im Reiserecht

Wir wünschen allen Mandanten und Lesern einen tollen, mangelfreien Urlaub und eine erholte Rückkehr aus dem Urlaubsziel. Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, Ihnen die 12 verbreitetesten Rechtsirrtümer rund um die Urlaubsreise vorzustellen:

Shopping Queen: Kann ich mich neu einkleiden, wenn mein Koffer im Hotel nicht rechtzeitig ankommt?

Ihnen steht Schadensersatz zu, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Sowohl bei Verlust als auch bei Verspätung können rund 1200 EUR pro Reisendem verlangt werden. Sie müssen den Verlust aber innerhalb von 7 Tagen, die Verspätung des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzeigen.

Handtuch-Battle: Dürfen Sie mit Handtuch Liegen am Pool reservieren?

Nein, jedenfalls ist das „unverbindlich“, auch wenn jeder Dritte Deutsche sich als Handtuchreservierer. Andere Gäste dürfen das Handtuch entfernen und sich straflos auf „ihrer“ Liege niederlassen. In einem Hotel auf Mallorca werden morgens alle Liegen mit Handtuch und sogar persönlichen gegenständen in den Pool geworfen. Es hilft also auch nicht, den Krimi von letztem Jahr auf die Liege zu legen.

Handtuchsammler: Dürfen Sie Souvenirs aus dem Hotel mitnehmen?

Kommt drauf an. Beliebt sind Handtücher, warum auch immer. Die im Bad zur Verfügung gestellten Shampoos, Seifen, Kamm oder auch Zahnbürste kann man mitnehmen. Beim Handtuch wird es aber schon kritisch, beim Bademantel dürfte ein Diebstahl vorliegen, der auch ausserhalb von Deutschland strafbar ist. Beim Fernseher hört aber auch beim 5 Sternehotel der Spaß auf. Bedenken Sie, dass die Gefängnisse in manchen Ländern nicht einmal einen Stern bekommen würden.

Können Sie die Minibar zum Kühlen eigener Getränke oder Lebensmittel benutzen?

Klar, Sie dürfen ihre eigenen Getränke und eigenen Lebensmittel in der Minibar aufbewahren und darin kühlen. Sie dürfen auch die Getränke, die das Hotel dort anbietet, ausräumen, um mehr Platz zu haben.

Darf ich als im Hotel einchecken oder muss ich meinen richtigen Namen angeben?

Wenn Sie die Hotelrechnung bezahlen oder den Reisepreis entrichtet haben, können sie sich auch als Donald Duck oder Trump anmelden. Wenn Sie eine falsche Identität vortäuschen (mit dem Namen ihres Chefs zB), dann liegt strafbarer Betrug vor.

Kann ich Mixgetränke reklamieren, wenn zu wenig Alkohol drin ist?

ja, das dürfen Sie auch in all-inclusive-Hotels. Wenn ein Cocktail zu schwach ist,kann man reklamieren und das Hotel um ein neues – korrektes – Getränk bitten. Klappt das nicht, kann man die Bezahlung verweigern. Sollte aber eine Probe sichern.

Muss ich im Hotel oder Restaurant Geld für die Benutzung der Toilette bezahlen?

Nicht, wenn Sie dort essen oder logieren. Wenn Sie aber nur die Toiletten benutzen wollen, darf der Wirt oder Hotelier dafür ein Entgelt verlangen.

Haftet das Restaurant für den Verlust meines Jackets an der Garderobe?

Ja, denn das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ kann einen berechtigten Anspruch des Gastes in 99 Prizent der Fàlle nicht zu Fall bringen. Der Gastwirt haftet 1. dann, wenn er Ihnen die Garobe abnimmt und selbst aufhängt, 2. wenn sie die Garderobe vom Platz nicht einsehen können oder 3.wenn Sie das das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ von ihrem Platz nicht sehen können. Also so gut wie immer.

Reicht es, Reisemängel nach der Rückkehr zu monieren?

Wenn Sie auf ihrer Reise mit Unterkunft, Verpflegung oder Service unzufrieden sind, müssen sie den Mangel unverzüglich dem vom Veranstalter angegebenen Reiseleiter vor Ort melden und sofort Abhilfe verlangen (§ 651c, 651d BGB). Unterlassen Sie dies, können sie später den Reisepreis nicht mehr mindern. Sinn: dem Veranstalter soll Gelegenheit gegeben werden, den Mangel abzustellen.

Wenn das Hotel überbucht ist, müssen Sie ein Ersatzhotel akzeptieren.

Ja, aber nur, wenn der Reiseveranstalter ein gleichwertiges Ersatzangebot macht. Ein schlechteres, also minderwertigeres Angebot dürfen Sie ablehnen. Wenn Sie allerdings die Reise bei überbuchtem Hotel gar nicht erst antreten, können Sie die Rückzahlung des Reisepreise plus eine Entschädigung für „entgangene Urlaubsfreude“ verlangen.

Verspätete oder annulierte Flügen müssen Sie hinnehmen.

Irrtum, seit einigen Jahren haben Fluggäste durch eine EU-Verordnung Rechte, wenn Flüge stark verspätet oder überbucht sind oder ganz gestrichen werden. So können Sie einen Anspruch auf Mahlzeiten oder eine kostenlose Übernachtung, die kostenlose Rückbeförderung oder Erstattung des Ticketpreises und/oder Entschädigungszahlungen von maximal 600 Euro haben. Auf Reisegutscheine brauchen Sie sich nicht einzulassen.

Wenn Sie den Hinflug nicht antreten, verfällt das Rückflugticket automatisch.

Falsch. Die Fluggesellschaften wollen günstige Überkreuzbuchungen verhindern. Die Gerichte urteilen aber, das das Rückflugticket unabhängig davon bestehen bleibt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln

Lesen Sie auch unseren Blogbeitrag: 10 Rechtsirrtümer über den Urlaub

Rechtsanwalt Felser gibt als Rechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD und WDR (TV und Radio) [20] und für Bild und Bild.de [21] sowie die Süddeutsche Zeitung.

Interviews speziell zum Reiserecht

Tagesspiegel vom 2.3.2015:
Airbnb – Vertrag ist Vertrag.

Welt vom 24.2.2015:
Das sind die Gefahren bei der Vermietung auf Airbnb

Radio 21 vom 25. Juli 2007:
Wir beantworten Fragen des Rock-Radiosenders RADIO 21 zum Reiserecht

 

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