In der Beilage „FR-Plus“ der Frankfurter Rundschau vom 15.09.2006 beantwortet der Juracity Experte Rechtsanwalt Michael Felser eine Leseranfrage:
NACHGEFRAGT – Kündigung in Elternzeit
Ich war im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Zum Ende meiner Elternzeit wurde mir betriebsbedingt gekündigt. Damit wurde die für mich geltende Kündigungsfrist von sechs Monaten unterlaufen. Das Gewerbeaufsichtsamt hat der Kündigung, die mit der miserablen Haushaltslage der Kommune begründet wurde, zugestimmt. Ist das korrekt?
Die Antwort finden Sie in der Frankfurter Rundschau!
Mehr zum Thema Kündigung und Kündigungsschutzklage bei Kündigung.de (empfohlen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB Köln), Vereinigter Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Süddeutscher Zeitung, “Freundin” und andere