Redaktioneller Beitrag von Rechtsanwalt Felser im Kölner Stadtanzeiger vom 27.11.2012: Muss ich als Arbeitnehmer Überstunden machen? Sind Klauseln im Arbeitsvertrag zulässig, dass mit dem Gehalt auch alle Überstunden abgegolten sind? Müssen Überstunden immer bezahlt werden? Wie weise ich nach, dass ich Überstunden gemacht habe? Reicht die Aufzeichnung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende? Welche Fristen müssen Arbeitnehmer bei Überstunden im Auge behalten? Wann verjährt der Anspruch auf Bezahlung der Überstunden? Wie sieht die Rechtslage bei einem Arbeitszeitkonto aus? Wie bei Teilzeitbeschäftigten? Diese und andere Fragen habe ich in meinem Beitrag für den Kölner Stadtanzeiger (auch im Kölner Express und der Rundschau abgedruckt) – wie ich hoffe – verständlich beantwortet.
Arbeitsvertrag: Mehrarbeit muss vergolten werden (Kölner Stadtanzeiger, Kölner Express und Kölnische Rundschau vom 27.11.2012)
Übrigens: Die Leser der genannten Zeitschriften stimmen regelmäßig ab, welches Rechtsgebiet für Sie am interessantesten ist. Die Frage:
Welche Rechtsthemen sind für Sie von besonderem Interesse?
- Themen rund um Mietrecht
- Themen rund um Arbeitsrecht
- Themen rund um Zivilrecht
beantworten die meisten mit „Themen rund um Arbeitsrecht“. Die Abstimmungen werden jede Woche neu ausgewertet. Ergebnis: Mehrheit regelmäßig (im Mittel > 50 %) für Arbeitsrecht.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl (Uhlstr. 19-23) und Köln (Salierring 43)