Aufhebungsvereinbarung bei Sal. Oppenheim

Die bekannte frühere Kölner Privatbank Sal. Oppenheim, jetzt Teil der Deutschen Bank Konzerns, baut 2013/2014 einen großen Teil seiner Stellen ab (die veröffentlichten Zahlen schwanken zwischen 300 und über 400 Vollzeitstellen von ca. 900).

Mit dem Gesamtbetriebsrat von Sal. Oppenheim wurde ein Interessenausgleich, ein Sozialplan und eine Freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit der der Personalabbau sozialverträglich und ohne Kündigungsschutzklagen abgewickelt werden soll.

Der Sozialplan bei Sal. Oppenheim sieht einen Divisor von 33 vor, der jedenfalls über den Abfindungsformeln der Arbeitsgerichte liegt. Mit der freiwilligen Betriebsvereinbarung sollen vor allem einvernehmliche Regelungen (Aufhebungsvereinbarungen) erreicht werden. Dort sind Verlängerungen der Kündigungsfrist, Freistellung in den letzten Monaten, die Möglichkeit vorzeitig mit Turboprämie auszuscheiden und Förderung von Fortbildung und Outplacement geregelt. Sie greifen aber nur bei einvernehmlichen Regelungen. Den betroffenen Arbeitnehmern werden derzeit von der Bank entsprechende Aufhebungsvereinbarungen vorgelegt. Nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit handelt es sich dabei um „erste Angebote“, die durchaus verhandlungsfähig sind.

Die Aufhebungsvereinbarung hat auch Nachteile. Nach der aktuellen Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit muss mit der Anordnung einer 12-wöchigen Sperrzeit gerechnet werden. Eine Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld I findet zwar nicht statt, sie ist auch nicht sozialversicherungspflichtig, aber zu versteuern.

Der Autor berät Arbeitnehmer von Sal. Oppenheim über Aufhebungsvertrag und verhandelt diesen auch mit dem Ziel einer besseren Regelung. Die Kosten trägt in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung. Nach der Rspr. des Bundesgerichtshof muss eine Deckungszusage erteilt werden, weil die Kündigung greifbare Formen angenommen hat. Uns liegen auch schon entsprechende Deckungszusagen vor.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Autor des Ratgebers
„Kündigung – was tun?“
aus dem Bund-Verlag

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