Baukredit widerrufen – nur noch wenige Tage möglich!

Wenn Sie Ihr Baudarlehen in der Zeit von 2002 bis 2010 abgeschlossen haben, könnten Sie unter Umständen den Vertrag jetzt noch widerrufen. Das Stichwort heißt: „ewiges Widerrufsrecht“. Weil viele Kreditinstitute in der Zeit zwischen 2002 und 2010 sich nicht an die jeweils gültigen Musterformulierungen gehalten haben, kann der Darlehensvertrag unter Umständen auch heute noch widerrufen werden, weil der Verbraucher in diesem Fall so zu stellen ist, als ob er die Widerrufsbelehrung gar nicht erhalten hätte.

Was einfach klingt, hat einige Haken.

  1. Das „ewige Widerrufsrecht“ erlischt nach Willen des Gesetzgebers bereits zum 21.06.2016. Wer den Vertrag danach widerruft, kann sich nicht mehr auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung berufen.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht die korrekte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
  3. Banken akzeptieren den Widerruf nur zögernd oder gar nicht.
  4. Rechtsschutzversicherer können Finanzierungsgeschäfte im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierung aus dem Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung ausgenommen haben

Zu 1) Kredit widerrufen – aber nur bis zum 21.06.2016

In Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB steht seit dem 21.03.2016 folgendes drin:

(3) Bei Immobiliardarlehensverträgen gemäß § 492 Absatz 1a Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der vom 1. August 2002 bis einschließlich 10. Juni 2010 geltenden Fassung, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach dem 21. März 2016, wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entsprochen hat. Bei Haustürgeschäften ist Satz 1 nur anzuwenden, wenn die beiderseitigen Leistungen aus dem Verbraucherdarlehensvertrag bei Ablauf des 21. Mai 2016 vollständig erbracht worden sind, andernfalls erlöschen die fortbestehenden Widerrufsrechte erst einen Monat nach vollständiger Erbringung der beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag.

Der Gesetzgeber hat damit für die Kreditinstitute und gegen die Verbraucher entschieden. Dabei sieht die EU Richtlinie, auf der das Widerrufsrecht der Verbraucher beruht weder eine zeitliche Begrenzungsmöglichkeit noch wird diese vom Gesetzgeber gefordert. Die zitierte gesetzliche Vorschrift darf daher zurecht als verfassungsrechtlich sehr bedenklich eingestuft werden. Der Gesetzgeber greift rückwirkend in bestehende Vertragsverhältnisse ein. Das ist verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich möglich, erfordert aber gewichtige Gründe, die nicht erkennbar sind.

Zu 2) Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden

Zwischen 2002 und 2011 wurde die Widerrufsbelehrung insgesamt 6 Mal geändert:

  • Erste Musterwiderrufsbelehrung vom 02.09.2002 bis zum 07.12.2004
  • Zweite Musterwiderrufsbelehrung vom 08.12.2004 bis zum 31.03.2008
  • Dritte Musterwiderrufsbelehrung vom 01.04.2008 bis zum 03.08.2009
  • Vierte Musterwiderrufsbelehrung vom 04.08.2009 bis zum 10.06.2010
  • Fünfte Musterwiderrufsbelehrung vom 11.06.2010 bis zum 22.02.2011
  • Sechste Musterwiderrufsbelehrung vom 23.02.2011 bis zum 03.08.2011
  • (Siebte Musterwiderrufsbelehrung vom 04.08.2011 bis zum 12.06.2014)

Alle Fassungen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Bei uns finden Sie alle Musterwiderrufsbelehrungen in einer durchsuchbaren PDF Datei!.

Die Fassungen weichen jeweils ein bisschen voneinander ab. Es besteht große Wahrscheinlichkeit, dass das Kreditinstitut zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht die jeweils gültige, sondern bereits veraltete Fassung verwendete.

Gerne prüfen wir Ihren Darlehensvertrag auf Vorhandensein eventueller Abweichungen zu einem Festpreisangebot.
Sprechen Sie uns hierzu an.

Zu 3) Widerrufen – vorzugsweise mit Anwalt!

Verständlicherweise akzeptieren die Banken den – auch zurecht erklärten – Widerruf nur ungerne. Hier hilft es nur, sich anwaltlich vertreten zu lassen und das Begehren hartnäckig weiter zu verfolgen. Im Falle einer notwendigen Klage, müssen Sie unter Umständen wegen des herrschenden Anwaltszwanges vor den Landgerichten, einen Prozessbevollmächtigten bestellen. Es ist daher sehr ratsam, sich schon außergerichtlich anwaltlich vertreten zu lassen.

Zu 4) Prozessrisiko abschätzen

Ein weiteres Hindernis zur Durchsetzung des Widerrufs könnte eine eventuelle Ausschlussklausel in den Rechtsschutz-Vertragsbedingungen sein. Viele Rechtsschutz-Tarife enthalten nämlich keinen Schutz für Streitigkeiten in Verbindung mit den Immobilien-Finanzierungen.

Auch hier prüfen wir bei Vorlage entsprechender Unterlagen Ihre Vertragsbedingungen und schätzen das Risiko ab.
Sprechen Sie uns hierzu an.

Fazit: Bis zum 21.06.2016 müssen Sie den Baukredit widerrufen, um in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts zu kommen. Die Überprüfung des Darlehensvertrages lohnt sich. In vielen Fällen waren die Widerrufs-Formulierungen zwischen 2002 und 2010 fehlerhaft. Sie könnten jetzt aus dem alten Vertrag aussteigen und zu einem viel günstigeren Zins neu finanzieren. Die Ersparnis lässt sich zur Tilgung des Darlehens sehr effektiv einsetzen.

Boris Schenker
Rechtsanwalt

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