Die Betriebsratswahlen 2014 finden im Zeitraum vom 1.3.2014 bis 31.5.2014 statt. Rechtsanwalt Felser bietet ab dem 24.10.2013 wöchentliche Schulungen für Mitglieder des Wahlvorstands der Betriebsratswahl 2014 wohnortnah in Köln und Brühl an. Ausserdem bieten wir spezielle Schulungen für den Betriebsrat an, die sich mit zu klärenden Vorfragen zur Betriebsratswahl 2014 beschäftigt. Fehler bei der Betriebsratswahl können nämlich schon dem Betriebsrat unterlaufen, nämlich bei der Bestellung des Wahlvorstands. Zu klären ist nämlich, wo ein Wahlvorstand bestellt wird, z.B. wenn es um Gemeinschaftsbetriebe oder Nebenbetriebe geht. Wird der Betriebsbegriff verkannt, ist die Betriebsratswahl anfechtbar. 80 % aller Betriebsratswahlen sind nach vorsichtigen Schätzungen anfechtbar.
Die wöchentlichen Schulungen finden im Wechsel an 1,5 Tagen (Do/Fr) statt oder an zwei Tagen (Di/Mi) statt. Die genauen Termine erfahren Sie, wenn Sie uns ein Mail an die Kanzleianschrift schicken.
Die ersten Schulungen für Betriebsräte, die Wahlvorstände bestellen müssen und schon dabei auf komplizierte Fragen stoßen (wo und für welche Betriebe bzw. Betriebsteile wird der Wahlvorstand bestellt und ist zuständig; wie sieht die Rechtslage bei gemeinsamen Betrieben aus; wer kann in den Wahlvorstand bestellt werden?; wieviele Mitglieder sollte der Wahlvorstand haben um arbeitsfähig zu sein etc.) finden statt am
19.11.2013 (Dienstag) von 9 bis 17 Uhr in Brühl / Köln
03.12.2013 (Dienstag) von 9 bis 17 Uhr in Brühl / Köln
Anmeldungen nimmt Frau Howanski unter 02232/945040-14 entgegen. Die Kosten belaufen sich auf 250 Euro zzgl. Mwst. je Teilnehmer. Die Zahl ist auf maximal 12 Teilnehmer begrenzt, in der Regel sind die Gruppen 8 bis 10 Teilnehmer stark. Es werden alle individuellen Probleme besprochen und gelöst; die Kosten der Teilnahme sind daher häufig geringer als eine anwaltliche Beratung.
Vorteil unserer Wahlvorstandsschulungen sind neben der Wohnortnähe unsere erfahrenenen Referenten, die ausgewiesene Spezialisten beim Thema Betriebsratswahl sind und über Erfahrungen aus einer Vielzahl von Schulungen von Wahlvorständen und Betriebsräten verfügen. Die Schulungen werden praxisortientiert mit Checklisten und Beschlussvorlagen für kritische fehleranfällige Situationen durchgeführt. Die Teilnehmer werden auf typische Fehlerquellen aufmerksam gemacht und erhalten Tipps wie die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl vermieden werden kann.
Rechtsanwalt Felser ist Experte auf der Spezialseite „Betriebsratswahl 2014“ des Bund-Verlags. Zum Thema Betriebsratswahl hat der Bund-Verlag Rechtsanwalt Felser in einem Interview befragt, dass auf YouTube abgerufen werden kann. In der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ hat ihn 2010 die Herausgeberin Rechtsanwältin Eva-Maria Stoppkotte interviewt. Rechtsanwalt Felser hat zahlreiche Betriebsräte als Sachverständiger / Berater bei Betriebsratswahlen und Aufsichtsratswahlen begleitet, zuletzt die Betriebsräte der Verkehrsverbünde VRS und RVK. Wir lassen Sie auch nach der Schulung nicht mit Ihren Fragen allein, sondern stehen danach bevorzugt den Schulungsteilnehmern zur Beratung und Begleitung der Betriebsratswahl 2014 zur Seite.
Unser gemeinsames Ziel ist die unanfechtbare Betriebsratswahl.
Spezialseiten des Bund-Verlags zur Betriebsratswahl 2014 mit Rechtsanwalt Felser als Experte.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt