Dienstaltersstufen für Beamte in NRW rechtswidrig

Entscheidung des EuGH

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Der EuGH wird diese Fragen vermutlich erst 2014 entscheiden, am 31.12.2013 verjähren aber die Ansprüche der Beamten aus dem Jahr 2010, da für die Besoldung die dreijährige Verjährungsfrist gilt (so das BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 zur Urlaubsabgeltung von Beamten). Die Ansprüche aus drei Jahren summieren sich oft auf fünfstellige Nachzahlungsbeträge. Viele Beamte in NRW verschenken Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend machen. Die Verjährung wird durch einen Widerspruch unterbrochen, so das VG Berlin und nicht erst durch die Klage. Ob das auch für die Geltendmachung gilt, ist fraglich.

Wir vertreten zahlreiche Beamte vor dem Verwaltungsgericht Köln, die Verfahren vor dem VG Köln werden vermutlich bis zu einer Entscheidung des EuGH über die Vorlage des VG Berlin ausgesetzt.

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