Dienstaltersstufen für Beamte in NRW rechtswidrig

UPDATE 2015

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Beim Bundesverfassungsgericht sind gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mehrere Verfahren anhängig. Die Argumentation des Bunderverwaltungsgerichts, dass die Frist des § 15 Abs. 4 AGG ab Bekanntgabe des EuGH Urteils laufe, ist in der Tat nicht nachvollziehbar. Der Bundesgerichtshof hat in vergleichbaren Fällen auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift (der NJW) abgestellt.

Wir gehen davon aus, dass sich am Ende der EuGH mit der Sache befassen wird.  Denn auch die pauschale Abspeisung der Kläger mit ein paar Euros ist nicht nachzuvollziehen. Der Weg des Bundesarbeitsgerichts, die Benachteiligung wirklich zu beseitigen, macht weitaus mehr Sinn, zumal Diskriminierungen nicht dadurch unterbunden werden, dass sie am Ende auch noch belohnt wird. Die Kläger, die tausende Euros aufgebracht haben, um ihr Recht durchzusetzen, müssen sich auf gut deutsch: „veräppelt“ fühlen. Sie tragen auch noch den Großteil der Kosten der Gegenseite, obwohl diese sehenden Auges gegen das AGG verstoßen hat.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln

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