Bei LyondellBasell in Wesseling werden derzeit (Mai 2013) in erheblichem Umfang Stellen abgebaut. Die zur Entlassung „identifizierten“ Mitarbeiter, darunter auch AT-Mitarbeiter und Leitende Angestellte, erhalten ein Angebot (Aufhebungsvertrag mit Abfindung) nach dem sog. „erweiterten Sozialplan“. Basis ist eine Abfindung von 0,5 pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (unterdurchschnittlich für Unternehmensgröße und Branche), ein Zuschlag von 0,45 für den Klageverzicht und noch einmal 25 % aufs Ganze als „Erweiterung“. Dazu kommen Zusatzbeträge für Kind oder Schwerbehinderung. Insgesamt liegt der Faktor für die Abfindung nach dem erweiterten Sozialplan bei LyondellBasell bei knapp über 1,2 pro Beschäftigungsjahr (zum Vergleich: bei Renault Trucks Deutschland bis zu 1,5; bei Tank & Rast in Bonn 1,5). Leider macht das Unternehmen ein Riesengeheimnis um den Sozialplan: Mitarbeiter erhalten nur die Kernkonditionen in einem Infoblatt, ohne den genauen Text zu kennen. Das Kleingedruckte ist daher bei der Unterschrift unter den angebotenen Aufhebungsvertrag nicht bekannt. Rechtsanwälte Felser unterstützt derzeit bereits einige Mitarbeiter (Beratung und Coaching bei den Verhandlungen) von LyondellBasell; alle notwendigen Informationen – auch das Kleingedruckte – liegen hier vor.
Eine Sperrzeit droht allen, die das Angebot ohne Änderung annehmen, da ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich eine Sperrzeit von 12 Wochen nach sich zieht und ein Ausnahmefall im Sinne der aktuellen Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit nicht vorliegt. Wir verraten ihnen aber, wie sie trotzdem sofort nach dem letzten Arbeitstag Arbeitslosengeld beziehen.
Die Kündigungfristen (Tarifbeschäftigte und Akademiker) nach dem jeweiligen Manteltarifvertrag (MTV) Chemie finden Sie untenstehend bei den „verwandten Beiträgen“.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt