Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte konnten jüngst für einen Unternehmer einen Erfolg gegen EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, erzielen.
Der „Verlag für elektronische Medien Melle“ ist bereits seit Längerem dafür bekannt, mithilfe der „Zwei-Anrufe-Methode“ (zunächst ein unerlaubter Werbeanruf gefolgt von einem zweiten Anruf mit Tonbandmitschnitt) ausschließlich an Unternehmer heranzutreten, für die bei Vertragsschluss am Telefon kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, um Verträge über ein- bis dreijährige Einträge mit automatischer Verlängerung in der von Frau Gambietz betriebenen Seite EBVZ.de zu verkaufen.
EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, streckt vor Gericht die Waffen
In einem nunmehr vor dem Amtsgericht Brühl, Beschluss vom 18. März 2015 – Az. 22 C 242/14, erzielten Vergleich einigten sich unser Mandant und Frau Gambietz nicht nur darauf, dass ein Vertragsverhältnis hinsichtlich eines Eintrages des Unternehmens unseres Mandaten in der von Frau Gambietz betriebenen Seite EBVZ.de nicht besteht, sondern Frau Gambietz verpflichtet sich darüber hinaus auch zur Rückzahlung der von unserem Mandanten geleisteten Zahlungen, zur Unterlassung zukünftiger Kontaktaufnahme, der Löschung des Telefonmitschnitts sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen ihre Verpflichtungen. Darüber hinaus trägt Frau Gambietz die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der außergerichtlichen Vertretung unseres Mandanten.
PDF >>> Beschluss zum Vergleich mit EBVZ.de
Forderungen der EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, oftmals unbegründet
Leider zahlen viele Betroffene die Rechnungen von EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, weil sie aufgrund des Telefonmitschnitts annehmen, sie seien vertraglich gebunden. Doch die mit der „Zwei-Anrufe-Methode“ zustande gekommenen Verträge sind oftmals angreifbar. Wer eine Rechnung von EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, erhält, sollte sich daher mit einer durchdachten Abwehrstrategie, die etwa von einem versierten Rechtsanwalt geboten werden kann, gegen die Forderung zur Wehr setzen.
Die Klägerin, Frau Vanessa Gambietz (Verlag für elektronische Medien Melle, EBVZ.de), wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Siegburg, vertreten.
Der Beklagte und seine Streithelferin wurden von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte, Brühl, vertreten. An dem Mandat waren Herr Rechtsanwalt Michael W. Felser und der wissenschaftliche Mitarbeiter Michael Fengler (beide Brühl) beteiligt.
Michael Fengler
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl – Köln – Berlin
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