Bild.de interviewt Rechtsanwalt Felser am 28.03.2012 zur Frage, ob Arbeitgeber in Deutschland ebenfalls von Bewerbern die Zugangsdaten für den Facebook Accout verlangen dürfen. Das deutsche Arbeitsrecht verbietet jede Frage oder Nachforschung in private Dinge, zulässig sind nur Fragen, die die Eignung für den Job selbst betreffen. Bei privaten oder anderen Unzulässigen Fragen darf der Bewerber lügen (Recht zur Lüge).
Drei Dinge sollten gerade junge Menschen beachten:1. Das Internet vergisst nichts.
2. Der eigene Account sollte nicht in Suchmaschinen angezeigt werden (lässt sich ausschalten)
3. Am sichersten ist es einen Account nur oder als Zweitaccount unter einer anderen Identität oder mit falschem oder nicht zuzuordnenden Foto anzulegen.
Das deutsche Arbeitsrecht und Arbeitnehmerdatenschutzrecht ist zwar strenger als in den USA, allerdings wird es auch hierzulande häufig missachtet. Darauf sollten sich Bewerber also lieber nicht verlassen. Zulässig wäre die „Lüge“, man habe keinen Account auf Facebook. Problem: Wenn der Arbeitgeber herausfindet oder weiß, daß ein Account besteht (viele werden in Google angezeigt!), wird die Lüge, obwohl zulässig, die Bewerbung möglicherweise beeinträchtigen.
Zum Bild Ratgeber-Beitrag:
Arbeitgeber in den USA Facebook-Passwort von Bewerbern gefordert!
Von MATTHIAS BANNERT
Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser