Wir freuen uns mitteilen zu können, dass unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Jessica Seifert, nunmehr den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen hat. Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin Jessica Seifert steht für Terminvereinbarungen in der Kanzlei in Brühl und im Kündigungsschutzzentrum Köln zur Verfügung.
Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ oder „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ setzt voraus, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt einen theoretischen Kurs mit speziellen Inhalten des Arbeitsrechts absolviert, eine Prüfung besteht und zudem über einen bestimmten Zeitraum selbstständig viele praktische Fälle gerichtlich und außergerichtlich zum Abschluss bringt.
Dies und obligatorische regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass Mandanten in Fragen des Arbeitsrechts von der besonderen – nachgewiesenen – Expertise ihres Rechtsanwalts oder ihrer Rechtsanwältin profitieren können.
In unserer Kanzlei werden Sie nunmehr von Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz und Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Jessica Seifert in beiden Rechtsgebieten fachanwaltlich beraten. Frau Seifert hat zudem den theoretischen Lehrgang für den Fachanwalt für IT-Recht besucht und die Prüfung bestanden.
Neben Rechtsanwalt Felser, der sich seit 25 Jahren mit dem Arbeitsrecht beschäftigt, sind mit Frau Seifert und Herrn Schenker zwei weitere Volljuristen im Dezernat Arbeitsrecht für Sie tätig.
Herr Assessor Schenker, der bereits lange Jahre als Student und Referendar für uns tätig war und ab dem 1.7.2015 unser Anwaltsteam verstärkt, absolviert zur Zeit ebenfalls den theoretischen Kurs zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht und wird nach Erfüllung der weiteren Voraussetzungen ebenfalls die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ beantragen.
Wir freuen uns, dass unser von Rechtsanwalt Felser 1995 gegründetes Arbeitsrechtsdezernat weiter verstärkt werden konnte.
Wir gratulieren Frau Seifert zur Erlangung des Titels „Fachanwalt / Fachanwältin für Arbeitsrecht“ und wünschen ihr viel Erfolg für die Zukunft!
Michael W. Felser
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin