Kündigung bekommen – was nun? Finde die Fehler!

Sie haben am 27., 28., 29., 30. oder 31. des Monats eine Kündigung bekommen? Monatsende ist Kündigungszeit – das sehen wir immer an steigenden Besucherzahlung auf unseren entsprechenden Internetseiten. Unternehmen kündigen überwiegend vor dem Monatsende, weil eine weitere Verschiebung der Kündigung eine um einen Monat oder ein Quartal verlängerte Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers bedeuten würde. Wer auf den letzten Drücker kündigt, macht schon mal Fehler. Nach unserer Erfahrung häufen sich bei Kündigungen, die nahe am Monatsende übergeben oder zugestellt werden, die Fehler.

Sie haben die Kündigung bekommen, was nun?

Der erste Termin sollte zum auf Kündigungsrecht spezialisierten Anwalt gehen und nicht zur Arbeitsagentur. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Sperrzeit angeordnet wird, wenn sie „frei vom Herzen“ bei ihrem Sachbearbeiter erzählen, warum sie gekündigt wurden.

Die erste Aufgabe eines auf das Thema „Kündigung“ spezialisierten Anwaltes ist kurz gesagt: „Finde die Fehler“. Fehler können schon bei der Erstellung eines Kündigungsschreibens (Formfehler) und beim Zugang der Kündigung passieren. Ich habe  eine Handlungsanleitung für unsere Anwälte (111 Fehler bei Kündigung) verfasst, die nicht fertig wird, weil sie ständig um weitere Fehler ergänzt wird. Eine Kündigung kann also, obwohl der Kündigungsgrund an sich besteht, unwirksam sein. Dies ist sogar öfter der Fall als die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber glauben. Wir finden es im Rahmen unseres KündigungsCheck heraus.

Die nächste Aufgabe eines guten Anwaltes ist, mit dem Mandanten die Kosten, Vor- und Nachteile verschiedender Möglichkeiten des Vorgehens zu besprechen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und die Ziele gemeinsam mit dem Mandanten festzulegen.  Bei der Festlegung der Ziele ist nicht nur die Rechtslage, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Situation des Mandanten zu berücksichtigen, da ein lange dauernder Konflikt nicht nur psychisch belastend ist, sondern auch die berufliche Entwicklung stören kann. Eine schnelle und gute Lösung ist daher regelmäßig das beste Ergebnis, aber auch nur mit großer Erfahrung und Verhandlungskunst zu erreichen.

Die dritte Aufgabe ist es, die gemeinsam festgelegten Ziele (Weiterbeschäftigung oder Ausscheiden gegen Abfindung) so weit wie möglich zu erreichen oder sogar zu übertreffen.

Die schönste und vornehmste Aufgabe ist es, sich gemeinsam mit dem Mandanten das Erreichte zu freuen.

Arbeitnehmer können die Aussichten für ein gutes Verhandlungsergebnis übrigens selbst stark verbessern, wenn sie auf frühzeitige Warnzeichen wie z.B. Abmahnung, Personalgespräch, BEM-Gespräche oder Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat reagieren. Wir haben uns über die Möglichkeiten Gedanken gemacht und diese in unserem aus den Medien bekannten „SOS Plan VOR der Kündigung“ zusammengefasst.

Aber auch wer die Kündigung unerwartet bekommen hat, braucht nicht kopflos, d.h. planlos zu reagieren. Wir haben natürlich auch einen „SOS-Plan nach Kündigung“ entwickelt, damit sie nach dem Erhalt der Kündigung eine Handlungsanleitung haben, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Es gibt Versionen des „SOS Plan bei oder nach Kündigung“ für den Kölner Stadtanzeiger und für Bild.de mit einem Dreiwochenplan.

Ein guter Anwalt versetzt sich in die Lage seines Mandanten und handelt für diesen so, als ob er selbst betroffen ist. Er versteht sich nicht nur als Fachberater, sondern auch als Coach und nimmt nicht nur den „Fall“ oder die „Akte“ in den Blick, sondern den Menschen. Ein partnerschaftlicher Anwalt drückt sich verständlich aus und versucht nicht, sich hinter Fachbegriffen zu verstecken oder sie damit zu beeindrucken.

Nur mit Empathie und emotionaler Intelligenz gelingt es, das für den Mandanten optimale Ergebnis zu erreichen. Die fachlich optimale Unterstützung ist eine selbstverständliche Grundlage anwaltlicher Tätigkeit, so wie beim Koch die Kochkunst. Aber sie wissen ja selbst, wie unterschiedlich man essen kann …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln
Autor des mit der Arbeiterichterin Frau Lore Seidel geschriebenen
Ratgebers „Kündigung – was tun?“
Autor zahlreicher weiterer Fachbeiträge zum Thema Kündigung, insbesondere zur Anhörung des Betriebsrats bei der Kündigung
Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7]
Als Arbeitsrechtsexperte hat er weit über 100 Interviews auch für Medien wie Focus, Capital, Wirtschaftsmedien und Tageszeitungen gegeben.

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