Die Kündigung durch Einschreiben mit Rückschein gilt als sichere Zustellung. Ein verbreiteter Rechtsirrtum, der bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags gegenüber einem Arbeitnehmer Nachteile mit sich bringen kann. Wird der Arbeitnehmer nicht angetroffen oder kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben / Rückschein aus anderen Gründen nicht beim Empfänger persönlich abgeliefert werden, hinterläßt der Postzusteller bekanntlich eine Benachrichtigung im Briefkasten mit der Bitte, das Schreiben auf dem Postamt abzuholen. Andernfalls werde das Schreiben nach Ablauf der Lagerungsfrist wieder an den Absender zurückgesandt. Da die meisten Kündigungen am Monatsende (auf den letzten Drücker) verschickt werden, holen clevere Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben innerhalb der Aufbewahrungsfrist zwar auf dem „Postamt“ ab, aber erst am 2. oder 3. des Folgemonats. Zugangsdatum ist dann nicht das Datum der Benachrichtigung, sondern das Datums der Abholung der Kündigung. Wurde mit einer Kündigungsfrist „zum Monatsende“ gekündigt, hat dies zur Folge, dass die Kündigungsfrist sich um einen ganzen Monat verlängert. Wird gar „zum Quartalsende“ gekündigt und auch hier auf den letzten Drücker, kann sich die Kündigungsfrist sogar um drei Monate verlängern.
Selbst wenn der Arbeitnehmer die hinterlegte Kündigung gar nicht abholt und diese an den Versender zurückgeschickt wird, schadet das dem Arbeitnehmer häufig nicht. Denn selbst bei einer sog. Zugangsvereitelung wird der Zugang zum ursprünglichen Zustellungstermin (Einwurf der Benachrichtigung) nur dann maßgeblich, wenn der Arbeitgeber unverzüglich eine neue Zustellung des Kündigungsschreibens einleitet.
Allerdings muss der Arbeitnehmer in diesem Fall die Kündigung innerhalb von drei Wochen durch Klage vor dem Arbeitsgericht angreifen. Wird diese Frist nicht eingehalten, beendet auch die zu kurz bemessene Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zum genannten Termin.
Fazit: Für Arbeitgeber ist es riskant, Kündigungsschreiben auf den letzten Drücker per Einschreiben / Rückschein zu versenden. Für Arbeitnehmer kann das manchmal ein Glücksfall sein, der ihnen einen Monat länger Gehalt beschert oder – tatsächlich bei zwei Mandanten schon geschehen – drei Monatsgehälter mehr.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtanwälte und Fachanwälte
Kanzleien in Brühl und Köln
Kündigungsschutzzentrum Köln