Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten auf Facebook

Arbeitnehmer, die gegenüber Arbeitskollegen auf Facebook Vorgesetzte beleidigen und drohen, müssen mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, so das Arbeitsgericht Hagen vom 16.05.2012 – Aktenzeichen 3 Ca 2597/11.

Am 20.11.2011 um 13.46 Uhr postete der Kläger auf seiner Pinnwand im Facebook-Profil über einen Vorgesetzten G:

„hi M, mir geht’s gut, und dir hoffe ich auch. Habe mich über diesen scheiss G geärgert hat mir zwei abmahnungen gegeben innerhalb von drei monaten wegen rauigkeit. Diesen kleinen scheisshaufen mache ich kaputt, werde mich beschweren über diesen wixxer bin 32jahre hier dabei und so ein faules schwein der noch nie gearbeitet hat in seinem scheissleben gibt mir zwei abmahnungen, da hat er sich im falschen verguckt diese drecksau naja sag mal bis bald“

Die  Textnachrichten auf seiner Pinnwand waren mindestens 36 Kollegen (Betriebsangehörigen) unter seinen 70 Facebook-Freunden und auch deren Freunden zugänglich.

Das Arbeitsgericht hielt  zwar die fristlose Kündigung für unwirksam, weil der Kläger zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs 52 Jahre alt war, über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und damit schlecht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Er stand ausserdem bereits mehr als 31 Jahren in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten.

Die wie üblich hilfsweise ordentliche Kündigung hielt das Arbeitsgericht Hagen angesichts der Beleidigungen und Drohung aber für gerechtfertigt, auch ohne vorherige Abmahnung.

Fazit: Mit beleidigenden Bemerkungen über die Arbeit, Vorgesetzte und Chefs sollten Arbeitnehmer bei Facebook vorsichtig sein, sonst droht die Kündigung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln

Arbeitsgericht Hagen vom
16.05.2012 – 3 Ca 2597/11, Kündigung wegen Beleidigung auf Facebook, Volltext der Entscheidung

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