Stalker, die Kolleginnen und Kollegen nachstellen, müssen sich jetzt warm anziehen. Das Bundesarbeitsgericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 258/11) sieht im Stalking von Arbeitskollegen einen Grund, der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Stalkers rechtfertigt. In Betracht kommt sogar eine fristlose Kündigung, unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht sah im Fall eines Vorgesetzten, der bei einer ihm unterstellten Mitarbeiterin die vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch der Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, verletzt hatte, einen Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Sache aber an die Vorinstanz zurück da die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht ausreichten, um dem Bundesarbeitsgericht selbst eine Entscheidung zu ermöglichen.
Der Mann, der eine Leiharbeitnehmerin belästigt hatte und ihr damit drohte, eine Übernahme in eine feste Anstellung zu verhindern, war durch ein Verfahren vor der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dass eine andere Mitarbeiterin, die sich von ihm belästigt fühlte, eingeleitet hatte, vorgewarnt. Die Stelle hatte dem Stalker deutlich gemacht, daß die Kollegin weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünsche und dieser Wunsch vorbehaltlos zu respektieren sei. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin habe „auf jeden Fall zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu unterbleiben“. Diese Warnung hatte dem Stalker offenbar nicht gereicht, wie die fortgesetzten Belästigungen einer Leiharbeitnehmerin zeigten.
Wie beim Mobbing ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer auch vor der Verletzung durch Vorgesetzte und Kollegen zu schützen. Notfalls muss der Arbeitgeber die Belästiger, ob Stalker oder Mobber, kündigen.
Das Problem ist in der Praxis größer, als die wenigen Gerichtsentscheidungen vermuten lassen. Immer wieder kommt es vor, daß Vorgesetzte untergebene Mitarbeiter als „Freiwild“ betrachten. Wird die Zuneigung nicht erwidert, droht Mobbing oder auch Stalking. Es besteht eine große Dunkelziffer. Nach Erfahrungen des Autors scheuen viele Arbeitnehmer, insbesondere betroffene Frauen, die Nachstellungen öffentlich zu machen.
In 87 % aller Fälle sind Frauen von Stalking betroffen, nach einem Bericht auf Bild.de soll Köln die Hochburg von Stalkern sein. Wie immer gilt , jedenfalls was die regionale Spitzenstellung von Köln angeht: glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst verfälscht hast …
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 258/11)
Bild: Fotoalia
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