Arbeitsvertrag: Diskriminierung wegen Schwerbehinderung bei der Einstellung
Diskrimierende Klausel aus einem aktuellen Arbeitsvertrag: Behinderung Der Arbeitnehmer versichert, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder als Schwerbehinderter anerkannt noch einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu sein, noch einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter oder auf Gleichstellung gestellt zu haben. Wird während des Arbeitsverhältnisses ein solcher Antrag gestellt,
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Veröffentlicht am: 24. November, 2009 von RA Michael W. Felser
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