Physiotherapeuten in fremder Praxis sind selbständig

Physiotherapeuten, die in der Praxis eines anderen Physiotherapeuten gegen Honorar tätig sind, ohne selbst mit der Krankenkasse abrechnen zu dürfen, sind selbständig und nicht scheinselbständig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie ein prozentual anteiliges Honorar erhalten, so die Rechtsprechung: „Gemessen an dem Vertrag, den die Antragstellerin und B mit Wirkung ab 1. November 2007 geschlossen …

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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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Selbstfahrende Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug können selbständig sein

Das jedenfalls meint das Landessozialgericht in Bayern im Falle eines Kraftfahrers, der sich u.a. als „Aushilfsfahrer“ für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei verschiedenen Busunternehmen verdingte. “ Die Tätigkeit als Fahrer kann zwar sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. allg. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 – B 2 U 38/02 R = SozR 4-2700 § …

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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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(Schein)Selbständige Regalauffüller sind Arbeitnehmer

Ein lehrreiches Beispiel für die Willkür, die im Bereich des Sozialversicherungsrechts bei der Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung herrscht, zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts in Chemnitz zur Einordnung der Tätigkeit von Regalauffüllern, eine Tätigkeit, die häufig auch von Schülern und Studenten übernommen wird. Aufgabe des Klägers war, sich nach der Anlieferung der Ware …

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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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Protokollführung durch Bürokraft des BR in Betriebsratssitzung?

Lieber nicht. Die Bürokraft / Sekretärin des Betriebsrats gehört zwar zu den erforderlichen Unterstützungsmitteln, die dem Betriebsrat nach § 40 BetrVG zustehen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Bürokraft Rechte hätte, die nur ein Betriebsratsmitglied (oder andere im Betriebsverfassungsgesetz genannte Personen) besitzt. Dazu gehört nicht die Teilnahme an der Betriebsratssitzung. Zwar liegt dazu noch keine …

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Mobbing: Private Krankenversicherung muß zahlen, so der BGH (Urteil vom 9.3.2011 – IV ZR 137/10)

Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil Opfern von Mobbing jedenfalls gegenüber ihrer Krankenversicherung den Rücken. Obwohl wegen Mobbing krankgeschrieben, verweigerte die private Krankenversicherung die Zahlung einem am Arbeitsplatz „Gemobbten“ das Krankentagegeld. Der Versicherte mußte bis zum Bundesgerichtshof klagen, um Recht zu bekommen. Nach medizinischem Befund hatte der Kläger seine berufliche Tätigkeit …

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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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