Abmeldung Betriebsratsmitglied zur Betriebsratsarbeit: BAG vom 29.06.2011
Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG. Allerdings darf auch ein Betriebsratsmitglied nicht alles stehen und liegen lassen. Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht dem BR-Mitglied schon immer eine Abmeldepflicht auferlegt, um dem Arbeitgeber die reibungslose Arbeitsorganisation zu ermöglichen. Dabei musste das Betriebsratsmitglied seit einer Rechtssprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts keine stichwortartige Begründung …
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Veröffentlicht am: 1. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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