Leiharbeit und AÜG 2011: Betriebsräteseminar zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2011 wird sich Leiharbeit verändern. Die Themen sind: neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, umwälzende Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifrecht der Leiharbeit und die Einigung der Arbeitgeberverbände über einen Mindestlohn für Leiharbeitnehmer. Endlich steht fest, wie das neue AÜG aussehen wird (Drehtürklausel u.a.), ausserdem liegt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGZP) im Volltext vor. …

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Veröffentlicht am: 29. März, 2011 von RA Michael W. Felser
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Update Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG 2011: Betriebsratsschulung

2011 wird die Leiharbeit durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht s und die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es (AÜG) auf den Kopf gestellt. Ein gut informierter Betriebsrat macht sich rechtzeitig schlau. U.a. die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetze (AÜG), die auch textlich so gut wie feststeht, die geplanten Mindestlohnregelung für die Leiharbeitsbranche und die Folgen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht …

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Veröffentlicht am: 28. März, 2011 von RA Michael W. Felser
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2011 – Gesetzestext

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2011 ist da – zwar nur als Entwurf der Bundesregierung und sogenanntes Artikelgesetz, aber wohl in der endgültigen Fassung. Das AÜG ist als Artikelgesetz („in § 3 Absatz 1 wird hinter „…..“ eingefügt“, „…“ ist zu streichen) mühsam zu lesen. Wir haben uns die Mühe gemacht, eine erste durchgeschriebene Version herzustellen. Fast …

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Veröffentlicht am: 27. März, 2011 von RA Michael W. Felser
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Welches Arbeitsgericht zuständig ist: (fast) Freie Wahl für Klage der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben es gut: Bei der Wahl des zuständigen Arbeitsgericht s kann man praktisch keinen Fehler machen – auch wenn man selbst Klage einreicht oder mithilfe der Rechtsantragsstelle eine Klage (z.B. Kündigungsschutzklage) aufsetzen lässt. Das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung lassen dem klagenden Arbeitnehmer nämlich die freieWahl unter zahlreichen sogenannten Gerichtsständen, also Gerichtsorten, an denen zulässigerweise …

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2011 von RA Michael W. Felser
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Mehr Gehalt: Abgeltung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst mit normalem Gehalt unzulässig

so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf vom 06.05.2010 Aktenzeichen 13 Sa 1129/09).Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der Rufbereitschaft im üblichen Rahmen und ggf. anfallender Bereitschaftsdienst mit dem normalen Gehalt abgegolten sein soll, ist danach selbst bei einem Chefarzt nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 11. Februar, 2011 von RA Michael W. Felser
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