ZDF-Magazin “Frontal 21″: CGZP-Leiharbeiter haben Anspruch auf höheres Gehalt
Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass viele Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer angestellt sind, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10) gute Chancen auf eine (rückwirkende) Gleichstellung hinsichtlich des Lohns mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Stammbelegschaft des Entleihers haben. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften …
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Veröffentlicht am: 19. Januar, 2011 von RA Michael W. Felser
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