Nach BAG-Urteil: CGZP-Leiharbeiter sollten bis 31.12.2010 auf rückwirkend gleiche Löhne wie Stammbelegschaft klagen
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10), wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) mangels Tariffähigkeit alleine keine Tarifverträge abschließen kann (wir berichteten), haben Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer angestellt sind, gute Chancen auf eine rückwirkende Gleichstellung hinsichtlich des Lohns mit vergleichbaren Arbeitnehmern der …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):