Keine Kündigung wegen Verschenkens von drei Schrauben nach langer Betriebszugehörigkeit
Manch einer wird sich denken, dass ein Arbeitgeber, der einem seit 30 Jahren beschäftigten Arbeitnehmer nur deshalb kündigen will, weil dieser drei Schrauben aus dem Materiallager einem Kollegen geschenkt hat, eine Schraube locker hat. Nun hatte ein Arbeitgeber aus dem Raum Bonn hatte eine solche Kündigung tatsächlich beabsichtigt. Vor Ausspruch einer solchen Kündigung war jedoch …
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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2010 von RA Michael W. Felser
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