ASR A3.5: Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Einen direkten Rechtsanspruch auf Hitzefrei wie bei Schülern gibt es im Job zwaer nicht, schon gar nicht bei einem schön klimatisierten Arbeitsplatz, selbst wenn es draußen 40 Grad heiß ist. Maßgeblich ist immer die Temperatur am jeweiligen Arbeitsplatz. Seit dem 23.6.2010 gilt die Arbeitssstättenrichtlinie (ASR) 6,1 nicht mehr, sie wurde durch die ASR A 3.5 …
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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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