Konstituierende Sitzung des Betriebsrat s
Nach der Betriebsratswahl ist vor der Wahl: Schon bald nach der Bekanntgabe des Wahlergebnis trifft sich der neugewählte Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzendes des Wahlvorstand s. Zu Beginn der Sitzung wählen die frischgewählten Betriebsratsmitglieder eine/n Versammlungsleiter (in). Diese/r leitet dann die Betriebsratssitzung – aber nur bis
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. Mai, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):