Teilzeit während Elternzeit
Teilzeit während der Elternzeit ist relativ leicht zu erreichen, weil der Arbeitgeber häufig noch keine Lösung für den Ausfall einer bewährten Kraft gefunden hat, andererseits das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit in der Elternzeit dringende betriebliche Gründe verlangt (§ 15 Abs. 4 ff. BEEG). Trotzdem scheitert …
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Veröffentlicht am: 24. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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