Schweinegrippe & Betriebsrat: Mitbestimmung per Betriebsvereinbarung
Bei der Schweinegrippe hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Nein, nicht ob sie kommt (volle Mitbestimmung), wer sie kriegt (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder ob es überhaupt eine gibt (Richtigkeitskontrolle). Der Betriebsrat hat aber ein Mitbestimmungsrecht – genauer: mehrere Mitbestimmungsrechte – bei Pandemieplänen und -regelungen und -anordnungen im Betrieb, unabhängig davon, ob es sich um die Grippe, Schweinegrippe oder Vogelgrippe …
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Veröffentlicht am: 3. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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