Sozialauswahl 2009

Nein, keine Bange, es gibt keine gesetzliche Neuregelung der Sozialauswahl, auch nicht seit dem Regierungswechsel. Nach wie vor sind bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 KSchG bei der zwingend vorgeschriebenen Sozialauswahl die vier Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (Behinderung ab einem GdB von 50 % oder Gleichstellte). Welches Kriterium das bedeutsamste ist und …

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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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TV-H und TVÜ-H: Neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen ab 1.1.2010

Ab dem 1.1.2010 gilt im öffentlichen Dienst des Landes Hessen der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen, kurz: TV-H. Wie im TVÖD wird die Trennung in Arbeiter und Angestellte aufgehoben. Das neue Tarifrecht schreibt 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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Altersteilzeit: Antrag bis 31.12.2009 stellen?

Zum Jahresende 2009 läuft die staatlich geförderte Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (ATZG) aus. Allerdings reicht es nicht aus, den Antrag bis zum 31.12.2009 gestellt zu haben, er muß bis zum 31.12.2009 durch den Arbeitgeber genehmigt worden sein. Unabhängig davon können Unternehmen jederzeit Altersteilzeit nutzen, wenn sie auf die staatlichen Fördermittel verzichten und müssen dann auch …

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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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Beamte und Urlaubsabgeltung bzw. Urlaubsgewährung trotz Verfall

Zu einem der aktuell interessanten Themen im Beamtenrecht gibt es Neuigkeiten: Die Frage, ob Resturlaub bei Beamten, die diesen wegen Dienstunfähigkeit nicht nehmen konnten, auch über die in den Erholungsurlaubsverordnungen genannten Zeitpunkt des Verfalls hinaus zu gewähren ist, ist seit der Entscheidung des OVG NW (im Eilverfahren vom 21.09.2009 Aktenzeichen 6 B 1236/09) kaum noch …

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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Hamburg: Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam

Nach Ansicht des Arbeitsgericht Hamburg kann eine vorformulierte Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz mit geringwertigerer Tätigkeit zuweisen kann, einen schwerwiegenden Eingriff in den gesetzlich gewährleisteten Inhaltsschutz darstellen und damit gegen die §§ 305 ff. BGB verstossen. Seit 2002 unterziehen die Arbeitsgerichte

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Veröffentlicht am: 30. November, 2009 von RA Michael W. Felser
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