Vorsicht Personalgespräch / Mitarbeitergespräch
Das Personalgespräch / Mitarbeitergespräch hat seine Tücken. Gerne nutzen Unternehmen das Personalgespräch um Druck auszuüben, z.B. während einer Krankschreibung. Immer wieder auch schließen Arbeitnehmer in einem überraschend anberaumten Personalgespräch („Wir müssen reden …“) einen Aufhebungsvertrag oder verzichten auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Beim Anwalt können sie sich nicht mehr erklären, wie das passieren konnte. Häufig werden …
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Veröffentlicht am: 30. November, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Betriebsrat, Mitarbeitergespräch, Personalgespräch