Das Thema „Überstunden“ habe ich in den letzten Wochen in mehreren Interviews für den WDR erschöpfend behandelt. Erschreckend ist, in wie vielen Unternehmen als selbstverständlich angesehen wird, dass Überstunden „kostenlos“ gemacht werden und wie oft Arbeitnehmer das klaglos hinnehmen.
Letzteres mag sich durch eine strenge Linie der Arbeitsgerichte beim Nachweis erklären. Ein Problem bleibt nämlich gerade in kleineren oder mittelgroßen Unternehmen ohne Arbeitszeitkonten: der Nachweis von Überstunden. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar kürzlich der Rigidität vieler Landesarbeitsgerichte, die beim Nachweis geradezu unüberwindlich hohe Hürden für Arbeitnehmer aufgebaut hatten, eine Abfuhr erteilt. Trotzdem bleibt es dabei: Wer Geld haben will, trägt die Darlegungslast und die Beweislast, muss also nachweisen, dass es ihm zusteht. Bei Überstunden bedeutet dieser Grundsatz, dass der Arbeitnehmer in Betrieben ohne Arbeitszeitkonto tägliche Aufzeichnungen anfertigen sollte. Im Internet gibt es dazu kostenlose Excelsheets, für Iphone Nutzer sogar ein kostenloses App: Work Times.
Ansonsten gilt: Die Überstunden sollte man entweder schriftlich per Mail anordnen lassen oder eine nur mündliche Anordnung schriftlich per Mail bestätigen. Oder zum Ende des Arbeitstages ein Mail an den Chef schicken, dass man jetzt – nach getaner Arbeit – nach Hause geht.
Sicher ist sicher: Wenn man sich die geleisteten Überstunden vom Vorgesetzten abzeichnen lässt, ist der Prozess schon halb gewonnen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl