Verkehrsunfall: Die 10 wichtigsten Tipps

Bei einem Verkehrsunfall sind die nachfolgenden 10 Tipps die wichtigsten Ratschläge. Am besten drucken Sie den Beitrag aus und legen ihn ins Handschuhfach:

1. Wenn Du in einen Verkehrsunfall verwickelt wirst und die ersten notwendigen Maßnahmen (Absicherung der Unfallstelle, Leistung von erster Hilfe bei Verletzten, Benachrichtigung von Rettungsdienst, ggfls. Polizei) hinter Dir hast, behalte einen kühlen Kopf. Nur bei Bagatellunfällen darf die Unfallstelle vor dem Eintreffen der Polizei geräumt werden! Vor einer Veränderung der Endstellung der beteiligten Fahrzeuge muss die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide markiert werden. Hierzu solltest Du immer ein Stück Kreide im Handschuhfach haben. Bist Du besonders umsichtig, so hast Du auch einen betriebsbereiten kleinen Fotoapparat dabei. Nutze ihn oder dein Smartphone ebenfalls zur Beweissicherung! Da an der Anstoßstelle immer Schmutz von den beteiligten Fahrzeugen herunterfällt, sollten auch diese Spuren markiert werden, da diese Rückschlüsse auf den genauen Ort des Zusammenstoßes geben.

Sind Zeugen vor Ort, umgehend Namen und volle Anschrift notieren. Viele Leute haben es eilig und können daher nicht auf das Eintreffen der Polizei warten. Übrigens: Auch Zeugen können bei einem Verkehrsunfall Unfallflucht begehen, wenn sie sich vom Unfallort entfernen ohne die Feststellung der Personalien ermöglicht zu haben.

2.     Auch wenn die Polizei gerufen ist: Nutze die Zeit bis zu deren Eintreffen, indem Du eine möglichst genaue Skizze fertigst und die Personalien der anderen Unfallbeteiligten mit Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer notierst. Wenn vorhanden, nutze dazu die von der Versicherungswirtschaft zur Verfügung gestellten Unfallformulare. Diese haben Durchschriften, so dass jeder Beteiligte die gleichen Informationen hat. Werden diese Formulare sorgfältig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben, haben alle den gleichen Kenntnisstand. Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen immer die Polizei rufen! Bestehe darauf, dass die Polizei dann auch zusätzlich die Versicherung und Versicherungsnummer des ausländischen Fahrzeuges feststellt. Nicht in allen Ländern kann problemlos zu dem Kennzeichen auch der Versicherer ermittelt werden, wie dies bei uns der Fall ist.

3.     Gib der Polizei gegenüber keine voreiligen Erklärungen ab. Diese Erklärungen können sehr bedeutungsvoll dafür sein, ob Dein Schaden nicht, teilweise oder in voller Höhe durch die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten reguliert werden. Im Zweifelsfalle lasse Dir das Aktenzeichen der Polizei geben und gebe die Erklärung zur Sache über Deinen Rechtsanwalt ab. Wenn die Polizei kommt, wird üblich an alle Beteiligten ein Unfallformular ausgehändigt. In diesem sind alle Informationen enthalten, die Dein Anwalt insoweit benötigt. Frage die Polizeibeamten nach diesem Formular, falls es ausnahmsweise nicht ungefragt ausgehändigt wird.

4.     Wer nach einem Verkehrsunfall ein Schuldanerkenntnis abgibt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Dies ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und gilt für alle Unfallbeteiligten. Gegen eine schriftliche Unfalldarlegung ist dagegen nichts einzuwenden. Nachstehend ein Muster:

“Ich (voller Name und Anschrift) bin am ……….. um ………Uhr in Musterstadt an der Kreuzung Golfplatz/Poloweg mit meinem Fahrzeug BMW XY, Kennzeichen XX-YY 22 auf das vor der Ampel stehende Fahrzeug des (voller Name und Anschrift), PKW VW Passat, Kennzeichen YY-XX 11 aufgefahren und habe dieses Fahrzeug im Heckbereich beschädigt.
Musterstadt, den ………..      (Unterschrift)”

Es darf keineswegs hinzugesetzt werden: Ich erkenne meine Schuld und Haftung an. Du darfst dies nicht, verlange es also auch nicht von Deinem Gegner.

5.     Melde Dich so schnell wie möglich bei dem Rechtsanwalt Deines Vertrauens. Dieser sollte auf Verkehrsrecht spezialisiert oder noch besser Vertrauensanwalt eines Automobilclubs sein. Bei einem solchen Spezialisten wirst Du einen Termin innerhalb von 2 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme erhalten. Der Rechtsanwalt sollte konsultiert werden, bevor ein Sachverständiger beauftragt, ein Reparaturauftrag erteilt oder gar ein Mietwagen angemietet wird. Nur der Rechtsanwalt kann bei absolut ehrlicher Information durch Dich beurteilen, ob Du Anspruch auf vollen Schadenersatz oder nur auf eine Teilregulierung haben kannst. Bei von der Rechtsschutzversicherung empfohlenenen Anwälten ist Vorsicht angebracht: Überprüfe auf der Homepage des Anwaltes, ob er tatsächlich auf Verkehrsrecht spezialisiert ist oder von Automobilclubs empfohlen wird. Die Rechtsschutzversicherer empfehlen keine guten oder fachlich spezialisierten Anwälte, sondern Anwälte, die Abkommen mit ihnen geschlossen haben, bei denen der Anwalt auf Gebühren verzichtet. Das sind meist Anwälte, die ansonsten offensichtlich zu wenige Mandanten haben. Also besonders erfolgreiche Anwälte 😉

Ausschließlich dann, wenn der Unfall für Dich “unabwendbar” war und Du dies auch beweisen kannst, erhältst Du von der Gegenseite vollen Schadenersatz. Unabwendbar ist ein Schaden nach der Rechtsprechung nur dann, wenn ein Verschulden nicht vorliegt und der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer bei höchster Aufmerksamkeit und vorausschauender Fahrweise trotz korrekter und schneller Reaktion einen Unfall nicht vermeiden konnte. Nachfolgend ist aufgeführt, welche Ansprüche Du bei entsprechender Beweislage durchsetzen kannst:
– Unfall ist für dich unabwendbar = 100 %
– Keine Schuld, jedoch nicht unabwendbar = 70 – 80 %
– Mitverschulden =  ca. 60 %
– Beide gleiche Schuld oder Unfall unaufklärbar = 50 %
– Du bist Schuld, Gegner hat Mitverschulden = ca. 40 %
– Du bist alleine Schuld, jedoch für Gegner nicht unabwendbar =  20 – 30 %
– Du bist alleine Schuld, Unfall für Gegner unabwendbar =  0 %.

Du siehst also, dass es durchaus von Bedeutung ist, mit Deinem Rechtsanwalt zu sprechen, bevor Du Entscheidungen triffst, die Deinen Geldbeutel belasten.

6.     Im Normalfall wird Dir Dein Rechtsanwalt empfehlen, dass ein qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger von Dir mit der Begutachtung des Schadens beauftragt wird. Im Bereich des Mitverschuldens wird er Dir jedoch im Einzelfall empfehlen, die Versicherung zu bitten, die Begutachtung in die Wege zu leiten. Je nach Fahrzeugart und voraussichtlicher Schadenhöhe kann es nämlich durchaus wirtschaftlich sein, die Begutachtung der Versicherung zu überlassen, da Du dann nicht mit der anteiligen Höhe der Gutachterkosten (siehe oben) belastet wirst.

7.     Überlege Dir genau, ob Du einen Mietwagen brauchst. Meist zahlst Du bei den Mietwagenkosten drauf. Selbst wenn der Unfall unabwendbar war und Du durch die Anmietung eines kleineren Fahrzeuges nicht draufzahlen müsstest, sollte ein Mietwagen nur in Anspruch genommen werden, wenn dies unbedingt notwendig ist. Wer Anspruch auf einen Mietwagen hat und diesen nicht anmietet, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Je nach Art und Größe des verunfallten Fahrzeuges beträgt diese Entschädigung zwischen 27 € (z. B. Fiat 126) und 99 € (z. B. Mercedes 500) je Ausfalltag.

8.     Solltest Du bei dem Unfall verletzt worden sein und es ist Arbeitsunfähigkeit eingetreten, so hast Du zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt also, obwohl er keine Gegenleistung für die Zahlung erhält. Im Rahmen des Verschuldensanteils der Gegenseite (siehe oben) kann dann der Arbeitgeber seine Aufwendungen bei der Versicherung ebenfalls geltend machen. Du selbst hast nur einen direkten Anspruch für die Teile der Vergütung, die nicht durch Lohnfortzahlung oder Krankengeldbezug gedeckt sind.

Auch bei den Aufwendungen für medizinische Behandlung, Medikamente und Massage etc. ist zunächst die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Nur die Eigenanteile können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn Du bei einer privaten Krankenkasse versichert bist. Bei Beamten gilt: Erst Beihilfe und Zusatzversicherung, Rest (nachgewiesen!) gegnerische Versicherung.

Es sollten also alle entsprechenden Quittungen gesammelt werden.

9.     Letztlich hast Du, wenn Du bei dem Unfall verletzt worden bist, auch einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach der Art der Verletzung, der Dauer der verletzungsbedingten Beeinträchtigung und dem Grad des Leidens. Ein sogenannter “harter Knochen” leidet bei gleichartiger Verletzung weniger als ein sogenanntes “Weichei”. Der Grad des Leidens muss somit nachgewiesen, also dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt dokumentiert jeden Besuch, somit ist also hiermit der Grad des Leidens dokumentiert. Lasse Dir keine teuren Privatatteste ausstellen. Teile Deinem Anwalt mit, wann Du endgültig wiederhergestellt bist. Er wird dann die Versicherung auffordern, den Arztbericht einzuholen. Die Schmerzensgelder, die in Europa gezahlt werden, sind nicht annähernd so hoch, wie dies immer aus Amerika berichtet wird. Plane also nicht bei ein paar Rippenbrüchen den Bau einer neuen Garage. Das Schmerzensgeld würde wohl nur für ein besseres Garagentor reichen!

10.  Sofern noch nicht vorhanden, schließe umgehend eine Rechtsschutzversicherung ab. Geht die Regulierung mit der Versicherung ohne Einschaltung der Gerichte glatt über die Bühne, so zahlt zwar die gegnerische Versicherung auch Deine Rechtsanwaltskosten. Muss jedoch – aus welchen Gründen auch immer – geklagt werden, so wird Dein Rechtsanwalt einen entsprechenden Vorschuss für sein Honorar und die Gerichtskosten von Dir verlangen. Da Dein Schaden noch nicht reguliert ist, wird Dich diese Vorschussanforderung hart treffen.

Dieser Bereich des Rechtsschutzes kennt keine Wartefrist! Heute versichert – morgen Kostenschutz! Daher nicht aufschieben, der Ärger lauert täglich. Erkundige Dich im Internet in unabhängigen Tests, welche rechtsschutzversicherung gut ist. Der Preis ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist die dafür von der Versicherung erbrachte Leistung. Manche Rechtsschutzversicherung ist bei Anwälten nicht beliebt, weil sie unnötig kompliziert regulieren oder die Deckung oft zu Unrecht versagt. Es gibt himmelweite Unterschiede beim Regulierungsverhalten.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl
Vertrauensanwälte des Automobilclubs Europa e.V. (ACE)
seit 1995

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Autobild vom 31.08.2012
Heckklappe: Konstruktionsfehler beim Ford Focus
Rechtsanwalt Willmann mit Mandantin in der Autobild

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